Heinrich von Wickerade, Kanonikus am Dom zu Köln und Pfarrer der Kirche zu Wickerade, bekundet, dass Bernhard von Udenkirchen und seine Frau Odilia den Hof Undereich bei Scheitelhusen mit 80 Morgen Ackerland und einer Holzgewalt, wovon dem Herrn zu Wickerade für jeden Morgen jährlich auf Kunibertstag ein Denar und am Pfingstmontag ein Obulus zu zahlen und Petri Stuhlfeier ein geeigneter Mann zu dem vayddench (Vogtgericht) bei Wickerath abzusenden ist, der ferner als zweihändiges Gut beim Tod eines Pächters oder seiner Frau Kurmede und einen Erbschilling entrichten muss, der Äbtissin Bertrade und der Irmengard, Tochter des Ritters Rutger von Reide, Nonne im Klarenkloster zu Neuss, am Tage vor Johannes bapt. verkauft habe und dass er nunmehr in Gegenwart der als Zeugen zugezogenen Lehnsleute den Hof dem Vertreter des Klarenkonvents, Hermann Hausmann, übertrage.

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