Die Bevollmächtigten Königin [Christinas] von Schweden als Besitzerin des Herzogtums Bremen und die Bevollmächtigten Graf Anton Günthers von Oldenburg als Herr von Landwürden treffen eine Vereinbarung betreffend die Abstellung verschiedener Missstände zwischen dem im Herzogtum Bremen gelegenen Amt Hagen und Landwürden. Es untersiegeln und unterschreiben schwedischerseits Kanzleirat und Konsistorialdirektor Nicolaus von Höpken und Landrat Gotthard (Gördt) von der Lieth sowie auf Seite Oldenburgs die Kanzleiräte Johann Philipp Bohn und Lic. Bernhard Heylersiek. 1651 November 29 (den 29. Novembris), Stotel

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Niedersächsisches Landesarchiv
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