Die Bevollmächtigten Königin [Christinas] von Schweden als Besitzerin des Herzogtums Bremen und die Bevollmächtigten Graf Anton Günthers von Oldenburg als Herr von Landwürden treffen eine Vereinbarung betreffend die Abstellung verschiedener Missstände zwischen dem im Herzogtum Bremen gelegenen Amt Hagen und Landwürden. Es untersiegeln und unterschreiben schwedischerseits Kanzleirat und Konsistorialdirektor Nicolaus von Höpken und Landrat Gotthard (Gördt) von der Lieth sowie auf Seite Oldenburgs die Kanzleiräte Johann Philipp Bohn und Lic. Bernhard Heylersiek. 1651 November 29 (den 29. Novembris), Stotel
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Die Bevollmächtigten Königin [Christinas] von Schweden als Besitzerin des Herzogtums Bremen und die Bevollmächtigten Graf Anton Günthers von Oldenburg als Herr von Landwürden treffen eine Vereinbarung betreffend die Abstellung verschiedener Missstände zwischen dem im Herzogtum Bremen gelegenen Amt Hagen und Landwürden. Es untersiegeln und unterschreiben schwedischerseits Kanzleirat und Konsistorialdirektor Nicolaus von Höpken und Landrat Gotthard (Gördt) von der Lieth sowie auf Seite Oldenburgs die Kanzleiräte Johann Philipp Bohn und Lic. Bernhard Heylersiek. 1651 November 29 (den 29. Novembris), Stotel
NLA OL, Best. 20, Urk Nr. 876
Best. 20 Landesachen
NLA OL, Best. 20 Grafschaft Oldenburg
Grafschaft Oldenburg >> 1 Urkunden >> 1.1 Grafschaft Oldenburg
- 29.11.1651
Enthält: Ausfertigung, dt., Papier, 32 x 21 cm, Konvolut, 4 Bll. - Siegel: ja, Anzahl 4 (aufgedrückte rote Lacksiegel an rot-gelbem Band); 1,5 cm, 1, 1 und 1 cm; Unterschriften. - Rückvermerke: Rubrik (17. Jh.), Datumsangabe. - Regest beiliegend. - Abschrift und Regest: Slg 80 Best. 296 Nr. 2-12 S. 485-493. - Weitere Ausfertigung: Best. 20 Urk Nr. 877. - Vgl. zudem Best. 20 Urk Nr. 886-887, 898-900, 907, 911.
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:08 MESZ