Israelitische Oberkirchenbehörde: (Anhang: Israelitisches Kirchenvorsteheramt Pflaumloch) (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 212
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Ministerium des Kirchen- und Schulwesens/Kultministerium >> Kirchenbehörden
1832-1900 (Va ab 1811)
Überlieferungsgeschichte
Die israelitische Oberkirchenbehörde wurde aufgrund des Gesetzes 'in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen' vom 1.3.1828 als gemischt staatliche und kirchliche Behörde errichtet und trat am 5.1.1832 unter Vorsitz eines christlichen Regierungskommissärs als Präsidenten zusammen. Sie war dem Ministerium des Innern, ab 1848 dem Ministerium des Kirchen- und Schulwesens unmittelbar unterstellt. In ihren Geschäftsbereich gehörten die Verwaltungs- und Religionsangelegenheiten der württ. Juden. Infolge des Gesetzes vom 8.7.1912 wurde die israelitische Religionsgemeinschaft Körperschaft des öffentlichen Rechts; die Oberkirchenbehörde erhielt das Recht der Selbstverwaltung und der Gesetzgebung in Angelegenheiten der israelitischen Religionsgemeinschaft; das Ministerium des Kirchen- und Schulwesens war nur noch Aufsichtsinstanz. Aufgrund der Verfassung vom 18.3.1924 wurde als gesetzgebendes Organ die israelitische Landesversammlung geschaffen; an die Stelle der Oberkirchenbehörde trat der Oberrat als ausführende Behörde. Durch Gesetz vom 28.3.1938 verlor die israelitische Religionsgemeinschaft den Status des öffentlichen Rechts.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand wurde 1919 dem Staatsfilialarchiv übergeben. Die Akten betreffen v.a. Angelegenheiten der Rabbiner, Vorsänger und Lehrer, Religionsangelegenheiten allgemein, die Rabbinate, Religionsunterricht und Finanzverwaltung. Rechnungen der Israelitischen Zentralkirchenkasse s. Bestand E 266/190.
Vorwort: Das vorliegende Inventar erschließt einen für die Geschichte der Juden, der jüdischen Gemeinden, ihrer finanziellen Ausstattung und ihrer Funktionäre im Königreich Württemberg einmaligen und unersetzlichen Bestand. Die Israelitische Oberkirchenbehörde und die Israelitische Zentralkirchenkasse entstanden als Folge der Bemühungen um die Gleichstellung der Religionsgemeinschaften in Württemberg durch das Gesetz vom 25. April 1828 als staatliche Zentralbehörden. Die grundlegenden Akten über die Neuorganisation der Israelitischen Gemeinden und Rabbinate, vor allem aber die Unterlagen über die Rabbiner, Vorsänger und Religionslehrer finden sich in diesem Bestand. Eine Fülle von Informationen zu jüdischen Personen und Gemeinden liefern die den Bestand ergänzenden Rechnungen der Israelitischen Zentralkirchenkasse (Bestand E 226/190). Hier findet man statistische und persönliche Informationen, die mehr sind als bloße Zahlen. Die Rechnungen können vielfach wegen des Verlustes vieler gemeindlicher Unterlagen die Aufgabe einer Ersatzdokumentation übernehmen. Diese Bestände wurden 1983-86 von Erwin Biemann und Wolfgang Schmierer (E 212) sowie 1978 von Ute Etienne und Dorothea Bader (E 226/190) bearbeitet. Der in diesem Findbuch erschlossene Bestand E 212 war zunächst in der aufgefundenen Ordnung belassen worden und wurde so benutzt und zitiert. Als der Beschluß gefaßt wurde, dieses Inventar zu publizieren, wurde der Bestand in der Folge der Verzeichnung umgelagert und neu signiert. Eine Konkordanz dient der Identifizierung der zitierten Unterlagen anhand der bis 1993 üblichen Signatur. Das Findbuch wurde 1993 durch Hildegard Aufderklamm mit der EDV erfaßt. Der Unterzeichnende besorgte die Schlußredaktion und die Erstellung der Indices, tatkräftig unterstützt von Dr. Volker Trugenberger als dem Verantwortlichen für den Einsatz der EDV und von Karl Hofer, der die Korrekturen las. Mein Dank gilt allen Bearbeitern im Staatsarchiv Ludwigsburg und der Landesarchivdirektion, die unter der bewährten Regie von Oberamtsrätin Luise Pfeifle die Drucklegung besorgte. Ludwigsburg, im Februar 1995 Dr. Gerhard Taddey Ltd. Archivdirektor
Zur Behördengeschichte: Die Israelitische Oberkirchenbehörde in Stuttgart wurde aufgrund des Gesetzes in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen vom 25. April 1828 zum Jahresbeginn 1832 als gemischte staatliche und kirchliche Behörde errichtet. Sie trat am 5.Januar 1832 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Unter Vorsitz eines nichtjüdischen Regierungskommissärs gehörten ihr ein Rabbiner - mit dem Titel Kirchenrat -, drei weltliche Oberkirchenvorsteher und ein Sekretär als juristisches Mitglied sowie - zeitweise - ein Kanzleibeamter an. Alle Mitglieder der Oberkirchenbehörde wurden von der Regierung ernannt. Die jüdische Religion wurde damit staatlich anerkannt, zugleich aber der strengen Reglementierung unterworfen, die auch für die christlichen Konfessionen bestand. Nach der Verordnung vom 27. Oktober 1831 gehörten zum Geschäftsbereich der Oberkirchenbehörde die Verwaltungs- und Religionsangelegenheiten der württembergischen Juden einschliealich der Verwaltung der zugleich errichteten Israelitischen Zentralkirchenkasse. Die Oberkirchenbehörde unterstand bis 1848 dem Ministerium des Innern, danach dem Ministerium des Kirchen- und Schulwesens (vgl. Bestand E 201 c, Württ. Kultministerium betr. Israelitische Religigionsgemeinschaft, im Hauptstaatsarchiv Stuttgart). Der Oberkirchenbehörde nachgeordnet waren zunächst 41 Israelitische Kirchenvorsteherämter und 13 Rabbinate, die später zum Teil aufgehoben und zusammengelegt wurden. Obwohl die Benachteiligung der Juden in ihren staatsbürgerlichen Rechten durch das Emanzipationsgesetz vom 13. August 1864 und durch die Bismarcksche Reichsverfassung völlig abgebaut wurde, bestand das der Israelitischen Religionsgemeinschaft durch das Gesetz von 1828 aufgezwungene Staatskirchentum und damit die ursprüngliche Kompetenz der Israelitischen Oberkirchenbehörde unverändert bis in das frühe 20. Jahrhundert. Erst das Gesetz vom 8. Juli 1912 und die neue Kirchenverfassung vom 16. September 1912 ersetzten das Staatskirchentum durch die sogenannte Kirchenhoheit: die Israelitische Religionsgemeinschaft wurde damit Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Israelitsche Oberkirchenbehörde erhielt das Recht der Selbstverwaltung und der Gesetzgebung in Angelegenheiten der Israelitischen Religionsgemeinschaft, das Ministerium des Kirchen- und Schulwesens wurde auf die Rechte einer Aufsichtsinstanz beschränkt. Nach der Novemberrevolution von 1918 wurden die restlichen staatlichen Beschränkungen der Israelitischen Religionsgemeinschaft aufgehoben. Auch der dem Judentum fremde Begriff "Kirche" entfiel. 1924 endete die Tätigkeit der Israelitischen Oberkirchenbehörde. An ihre Stelle trat der Israelitische Oberrat als Landeseinrichtung, d.h. ausführende nichtstaatliche Behörde der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württemberg. Nähere Einzelheiten, insbesondere über die Entwicklung der einzelnen jüdischen Gemeinden in Württemberg, enthält das von der Archivdirektion Stuttgart herausgegebene Werk von Paul Sauer: Die jüdischen Gemeinden in Württemberg und Hohenzollern, Stuttgart 1966 (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 18), dem auch der hier gegebene knappe Abriß über die Geschichte der Israelitischen Oberkirchenbehörde verpflichtet ist.
Zur Bestandsgeschichte: Die nachstehend erschlossenen Akten der Oberkirchenbehörde wurden 1919 aus deren Registratur ausgesondert und dem damaligen Staatsfilialarchiv Ludwigsburg über die Archivdirektion Stuttgart mit einem dreiseitigen maschinenschriftlichen Abgabeverzeichnis (in Bestand E 62, B¿ü 113 /9) übergeben, dessen Zweitexemplar - später im Staatsarchiv mit den laufenden Nummern 1-90 versehen und handschriftlich um die Nummern 91-99 ergänzt - bis zu der nun vorliegenden, 1983 begonnenen Verzeichnung der Unterlagen als provisorisches Findmittel diente (jetzt B¿ü 3). Die Nummern 5, 22, 72 und 76 des Verzeichnisses von 1919 fehlen: Nr. 5 und 22 wurden nicht abgegeben, die beiden anderen Nummern dürften anläßlich einer kriegsbedingten Umlagerung verlorengegangen sein. Bei der Erschließung wurden die zuvor in Nr. 20 und unter Nr. 37 enthaltenen Akten des schon vor dem Ersten Weltkrieg aufgehobenen Israelitischen Kirchenvorsteheramts Pflaumloch als eigene Provenienz im Anhang gesondert zusammengefaat. Die Laufzeit der Akten reicht im wesentlichen von 1832, von der Gründung der Oberkirchenbehörde, bis 1900. ¿ber den Verbleib der jüngeren Akten aus der Zeit bis Ende der Oberkirchenbehörde 1924 ist hier nichts bekannt. Vermutlich wurden die Akten an den Israelitischen Oberrat übergeben und gingen mit dessen Akten verloren: ob dies infolge eines Luftangriffs geschah oder durch bewußte Vernichtung im Zuge der nationalsozialistischen Judenverfolgung, konnte nicht geklärt werden.
Bearbeiterbericht: Die Titelaufnahmen fertigte Archivangestellter Erwin Biemann, die abschließende Redaktion der Titelaufnahmen und die Bestandsgliederung erstellte Dr. Wolfgang Schmierer 1986. Die Gliederung muate völlig neu erarbeitet werden, da kein Aktenplan aufgefunden wurde und die Akten auch keinerlei Signaturen tragen, die die Rekonstruktion eines Aktenplans ermöglicht hätten. Der Bestand E 212 umfaßt 457 Büschel im Umfang von 6,2 lfd. m. Nachdrücklich sei auch an dieser Stelle auf den Bestand der Rechnungen der Israelitischen Zentralkirchenkasse (E 226/190) hingewiesen. Die Errichtung der Israelitischen Zentralkirchenkasse war eine Folge des Gesetzes in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen vom 25. April 1823 (Reg.Bl. S.309). In Artikel 12 wurden besondere Abgaben der Israeliten an Schutz- und Schirmgeld sowie an Waisenhausbeiträgen mit Wirkung vom 1. Juli 1828 aufgehoben. Stattdessen hatten alle selbständig lebenden Israeliten jährliche Beiträge zum Israelitischen Zentralkirchenfonds zu entrichten, die durch Umlagen auf sämtliche jüdischen Gemeinden ergänzt wurden. Die Israelitische Zentralkirchenkasse wurde der durch Verordnung vom 27. Oktober 1831 (Reg.Bl. S.551) errichteten Israelitischen Oberkirchenbehörde unterstellt, die für die Aufsicht und Leitung des gesamten israelitischen Kirchen- und Armenwesens zuständig war. Die insgesamt 232 Einheiten des Bestands im Umfang von 3 lfd. Metern enthalten in lückenloser Folge die Hauptbücher von 1829 bis 1908 (Band 1-79), die dazugehörigen Beilagen bis 1917 (Band 80-166) und eine unrevidierte Zweitserie der Hauptbücher von 1829 bis 1896 (Band 167-232).
Die israelitische Oberkirchenbehörde wurde aufgrund des Gesetzes 'in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen' vom 1.3.1828 als gemischt staatliche und kirchliche Behörde errichtet und trat am 5.1.1832 unter Vorsitz eines christlichen Regierungskommissärs als Präsidenten zusammen. Sie war dem Ministerium des Innern, ab 1848 dem Ministerium des Kirchen- und Schulwesens unmittelbar unterstellt. In ihren Geschäftsbereich gehörten die Verwaltungs- und Religionsangelegenheiten der württ. Juden. Infolge des Gesetzes vom 8.7.1912 wurde die israelitische Religionsgemeinschaft Körperschaft des öffentlichen Rechts; die Oberkirchenbehörde erhielt das Recht der Selbstverwaltung und der Gesetzgebung in Angelegenheiten der israelitischen Religionsgemeinschaft; das Ministerium des Kirchen- und Schulwesens war nur noch Aufsichtsinstanz. Aufgrund der Verfassung vom 18.3.1924 wurde als gesetzgebendes Organ die israelitische Landesversammlung geschaffen; an die Stelle der Oberkirchenbehörde trat der Oberrat als ausführende Behörde. Durch Gesetz vom 28.3.1938 verlor die israelitische Religionsgemeinschaft den Status des öffentlichen Rechts.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand wurde 1919 dem Staatsfilialarchiv übergeben. Die Akten betreffen v.a. Angelegenheiten der Rabbiner, Vorsänger und Lehrer, Religionsangelegenheiten allgemein, die Rabbinate, Religionsunterricht und Finanzverwaltung. Rechnungen der Israelitischen Zentralkirchenkasse s. Bestand E 266/190.
Vorwort: Das vorliegende Inventar erschließt einen für die Geschichte der Juden, der jüdischen Gemeinden, ihrer finanziellen Ausstattung und ihrer Funktionäre im Königreich Württemberg einmaligen und unersetzlichen Bestand. Die Israelitische Oberkirchenbehörde und die Israelitische Zentralkirchenkasse entstanden als Folge der Bemühungen um die Gleichstellung der Religionsgemeinschaften in Württemberg durch das Gesetz vom 25. April 1828 als staatliche Zentralbehörden. Die grundlegenden Akten über die Neuorganisation der Israelitischen Gemeinden und Rabbinate, vor allem aber die Unterlagen über die Rabbiner, Vorsänger und Religionslehrer finden sich in diesem Bestand. Eine Fülle von Informationen zu jüdischen Personen und Gemeinden liefern die den Bestand ergänzenden Rechnungen der Israelitischen Zentralkirchenkasse (Bestand E 226/190). Hier findet man statistische und persönliche Informationen, die mehr sind als bloße Zahlen. Die Rechnungen können vielfach wegen des Verlustes vieler gemeindlicher Unterlagen die Aufgabe einer Ersatzdokumentation übernehmen. Diese Bestände wurden 1983-86 von Erwin Biemann und Wolfgang Schmierer (E 212) sowie 1978 von Ute Etienne und Dorothea Bader (E 226/190) bearbeitet. Der in diesem Findbuch erschlossene Bestand E 212 war zunächst in der aufgefundenen Ordnung belassen worden und wurde so benutzt und zitiert. Als der Beschluß gefaßt wurde, dieses Inventar zu publizieren, wurde der Bestand in der Folge der Verzeichnung umgelagert und neu signiert. Eine Konkordanz dient der Identifizierung der zitierten Unterlagen anhand der bis 1993 üblichen Signatur. Das Findbuch wurde 1993 durch Hildegard Aufderklamm mit der EDV erfaßt. Der Unterzeichnende besorgte die Schlußredaktion und die Erstellung der Indices, tatkräftig unterstützt von Dr. Volker Trugenberger als dem Verantwortlichen für den Einsatz der EDV und von Karl Hofer, der die Korrekturen las. Mein Dank gilt allen Bearbeitern im Staatsarchiv Ludwigsburg und der Landesarchivdirektion, die unter der bewährten Regie von Oberamtsrätin Luise Pfeifle die Drucklegung besorgte. Ludwigsburg, im Februar 1995 Dr. Gerhard Taddey Ltd. Archivdirektor
Zur Behördengeschichte: Die Israelitische Oberkirchenbehörde in Stuttgart wurde aufgrund des Gesetzes in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen vom 25. April 1828 zum Jahresbeginn 1832 als gemischte staatliche und kirchliche Behörde errichtet. Sie trat am 5.Januar 1832 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Unter Vorsitz eines nichtjüdischen Regierungskommissärs gehörten ihr ein Rabbiner - mit dem Titel Kirchenrat -, drei weltliche Oberkirchenvorsteher und ein Sekretär als juristisches Mitglied sowie - zeitweise - ein Kanzleibeamter an. Alle Mitglieder der Oberkirchenbehörde wurden von der Regierung ernannt. Die jüdische Religion wurde damit staatlich anerkannt, zugleich aber der strengen Reglementierung unterworfen, die auch für die christlichen Konfessionen bestand. Nach der Verordnung vom 27. Oktober 1831 gehörten zum Geschäftsbereich der Oberkirchenbehörde die Verwaltungs- und Religionsangelegenheiten der württembergischen Juden einschliealich der Verwaltung der zugleich errichteten Israelitischen Zentralkirchenkasse. Die Oberkirchenbehörde unterstand bis 1848 dem Ministerium des Innern, danach dem Ministerium des Kirchen- und Schulwesens (vgl. Bestand E 201 c, Württ. Kultministerium betr. Israelitische Religigionsgemeinschaft, im Hauptstaatsarchiv Stuttgart). Der Oberkirchenbehörde nachgeordnet waren zunächst 41 Israelitische Kirchenvorsteherämter und 13 Rabbinate, die später zum Teil aufgehoben und zusammengelegt wurden. Obwohl die Benachteiligung der Juden in ihren staatsbürgerlichen Rechten durch das Emanzipationsgesetz vom 13. August 1864 und durch die Bismarcksche Reichsverfassung völlig abgebaut wurde, bestand das der Israelitischen Religionsgemeinschaft durch das Gesetz von 1828 aufgezwungene Staatskirchentum und damit die ursprüngliche Kompetenz der Israelitischen Oberkirchenbehörde unverändert bis in das frühe 20. Jahrhundert. Erst das Gesetz vom 8. Juli 1912 und die neue Kirchenverfassung vom 16. September 1912 ersetzten das Staatskirchentum durch die sogenannte Kirchenhoheit: die Israelitische Religionsgemeinschaft wurde damit Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Israelitsche Oberkirchenbehörde erhielt das Recht der Selbstverwaltung und der Gesetzgebung in Angelegenheiten der Israelitischen Religionsgemeinschaft, das Ministerium des Kirchen- und Schulwesens wurde auf die Rechte einer Aufsichtsinstanz beschränkt. Nach der Novemberrevolution von 1918 wurden die restlichen staatlichen Beschränkungen der Israelitischen Religionsgemeinschaft aufgehoben. Auch der dem Judentum fremde Begriff "Kirche" entfiel. 1924 endete die Tätigkeit der Israelitischen Oberkirchenbehörde. An ihre Stelle trat der Israelitische Oberrat als Landeseinrichtung, d.h. ausführende nichtstaatliche Behörde der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württemberg. Nähere Einzelheiten, insbesondere über die Entwicklung der einzelnen jüdischen Gemeinden in Württemberg, enthält das von der Archivdirektion Stuttgart herausgegebene Werk von Paul Sauer: Die jüdischen Gemeinden in Württemberg und Hohenzollern, Stuttgart 1966 (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 18), dem auch der hier gegebene knappe Abriß über die Geschichte der Israelitischen Oberkirchenbehörde verpflichtet ist.
Zur Bestandsgeschichte: Die nachstehend erschlossenen Akten der Oberkirchenbehörde wurden 1919 aus deren Registratur ausgesondert und dem damaligen Staatsfilialarchiv Ludwigsburg über die Archivdirektion Stuttgart mit einem dreiseitigen maschinenschriftlichen Abgabeverzeichnis (in Bestand E 62, B¿ü 113 /9) übergeben, dessen Zweitexemplar - später im Staatsarchiv mit den laufenden Nummern 1-90 versehen und handschriftlich um die Nummern 91-99 ergänzt - bis zu der nun vorliegenden, 1983 begonnenen Verzeichnung der Unterlagen als provisorisches Findmittel diente (jetzt B¿ü 3). Die Nummern 5, 22, 72 und 76 des Verzeichnisses von 1919 fehlen: Nr. 5 und 22 wurden nicht abgegeben, die beiden anderen Nummern dürften anläßlich einer kriegsbedingten Umlagerung verlorengegangen sein. Bei der Erschließung wurden die zuvor in Nr. 20 und unter Nr. 37 enthaltenen Akten des schon vor dem Ersten Weltkrieg aufgehobenen Israelitischen Kirchenvorsteheramts Pflaumloch als eigene Provenienz im Anhang gesondert zusammengefaat. Die Laufzeit der Akten reicht im wesentlichen von 1832, von der Gründung der Oberkirchenbehörde, bis 1900. ¿ber den Verbleib der jüngeren Akten aus der Zeit bis Ende der Oberkirchenbehörde 1924 ist hier nichts bekannt. Vermutlich wurden die Akten an den Israelitischen Oberrat übergeben und gingen mit dessen Akten verloren: ob dies infolge eines Luftangriffs geschah oder durch bewußte Vernichtung im Zuge der nationalsozialistischen Judenverfolgung, konnte nicht geklärt werden.
Bearbeiterbericht: Die Titelaufnahmen fertigte Archivangestellter Erwin Biemann, die abschließende Redaktion der Titelaufnahmen und die Bestandsgliederung erstellte Dr. Wolfgang Schmierer 1986. Die Gliederung muate völlig neu erarbeitet werden, da kein Aktenplan aufgefunden wurde und die Akten auch keinerlei Signaturen tragen, die die Rekonstruktion eines Aktenplans ermöglicht hätten. Der Bestand E 212 umfaßt 457 Büschel im Umfang von 6,2 lfd. m. Nachdrücklich sei auch an dieser Stelle auf den Bestand der Rechnungen der Israelitischen Zentralkirchenkasse (E 226/190) hingewiesen. Die Errichtung der Israelitischen Zentralkirchenkasse war eine Folge des Gesetzes in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen vom 25. April 1823 (Reg.Bl. S.309). In Artikel 12 wurden besondere Abgaben der Israeliten an Schutz- und Schirmgeld sowie an Waisenhausbeiträgen mit Wirkung vom 1. Juli 1828 aufgehoben. Stattdessen hatten alle selbständig lebenden Israeliten jährliche Beiträge zum Israelitischen Zentralkirchenfonds zu entrichten, die durch Umlagen auf sämtliche jüdischen Gemeinden ergänzt wurden. Die Israelitische Zentralkirchenkasse wurde der durch Verordnung vom 27. Oktober 1831 (Reg.Bl. S.551) errichteten Israelitischen Oberkirchenbehörde unterstellt, die für die Aufsicht und Leitung des gesamten israelitischen Kirchen- und Armenwesens zuständig war. Die insgesamt 232 Einheiten des Bestands im Umfang von 3 lfd. Metern enthalten in lückenloser Folge die Hauptbücher von 1829 bis 1908 (Band 1-79), die dazugehörigen Beilagen bis 1917 (Band 80-166) und eine unrevidierte Zweitserie der Hauptbücher von 1829 bis 1896 (Band 167-232).
457 Büschel (5,5 lfd. m)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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13.11.2025, 2:40 PM CET
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