Kaspar [Schiegg], Abt zu Weingarten, und Hans Lantz, Propst zu Hofen und Konventual in Weingarten, verleihen Klaus Schuler in Unterteuringen, seiner Ehefrau Ottilie Schwäbin und ihren Kindern auf Lebenszeit das Klaimansgut in Teuringen ("Türingen"). Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht schlaizen, veräußern oder belasten, auch keine Rodungen vornehmen und keine Eichen oder "ander schädlich perhaften bom" abhauen ohne Erlaubnis des Propsts. Jährlich liefern sie zu Martini als Zins und Hubgeld je 6 Viertel Vesen und Hafer, 7 Imi Korn und 8 ß d in Ravensburger Maß und guter Landswährung. Bei Nichterfüllung der Leihebedingungen kann das Gut eingezogen werden. Die Beliehenen müssen es dann mit Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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