Nikolaus von Queis auf Sauen verpfändet dem Domkapitel Lebus 1 1/2 Schock märkischer Groschen jeweils zu Michaelis (29. September) fälligen Jahreszins von seinen Hufen und Höfen im Dorf Rauen, nämlich von Matthias Beerbaum 1 Schock und von Hartmann Bartholomäus 1/2 Schock, für eine Summe von 15 Schock, deren Empfang er dem Kapitel bestätigt. Bei Zahlungsverzögerung hat das Kapitel das Pfandrecht mit Unterstützung durch den Aussteller, der die Zinsleute zugleich zu beschützen verspricht und sie weder selbst noch durch die von Biberstein als Lehnsherren mit weiteren Zinsen belasten will. Bei Wüstfallen der Höfe und Hufen bürgt der Aussteller mit eigenen Gütern. Im Falle der Wiedereinlösung gilt halbjährige Kündigung. "gegeben zu Furstenwalde, in des wirdigen herrn ern Johannes Eykendorffes huße, thumherrn darselbst, am freitage nach Unser Lieben Frawen tage irer gebort, nach Christi gebort dusentvyherhundert darnach in den dryundesechczigsten jaren"