Christoph Bernhard, Bischof zu Münster, Administrator zu Corvey etc., belehnt den Rechtsgelehrten Albertus Schwertzlehr als Bevollmächtigten des Freiherrn Ferdinand Maximilian von und zu Weichs (Weixs), Herrn zu Endenich und Muffendorf (Muffendorff), Rat und Hofmeister der verw. Herzogin Maria Francisca zu Jülich etc., mit dem vierten Teil des ganzen Zehnten zu "Altmeren" vor Volkmarsen, früher im Lehnsbesitz des Gottfriedt Gerlingh, dessen Voreltern ihn von dem von Brobach zu Afterlehen getragen. Falls Ferdinand Maximilian ohne männliche Leibeserben stirbt, solle sein Bruder Gandendz folgen.