Vor Ott Leygraef und Johann Mostertz, Schöffen der Gerichtsbank Till des Richteramtes Cleverham und dem Richter Reinhardt Bachmann erscheint Joh. von und zu Ossenbruch, Bladenhorst und Haen und erklärt für sich und seine Gemahlin Elisabeth Margaretha von Raesfeld von Gerrit Banier und seine Frau Catharin Kilians, Bürger der Stadt Emmerich 800 Reichstaler entliehen zu haben. Für 600 Reichstaler haben die Eheleute Ossenbruch als Unterpfand ihren ungefähr 20 Morgen großen, zu Till gelegenen Bawhof Heyenshof [z.Z. ist Wilhelm Rycken dort Pächter] den Eheleuten zur Nutznießung gegeben; doch sollen jährlich aus diesem Hofe zur Unterhaltung der Ossenbrochschen Rossmühle 2 "fimmen schoef u. 1 huet zucker in die Ossenbroch'sche Küche u. alle ev. Contributions- usw. Gelder geliefert" werden [von den Eheleuten Banier]. Für die 200, noch übrigen Reichstaler werden 6% aus anderen Ossenbrochschen Gütern gezahlt. Wird das Geld und die angewandten Unkosten den Eheleuten innerhalb 3 resp. 6 Jahren nicht zurückgezahlt, so dürfen sie das Pfandgut verkaufen lassen [...] usw.
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Vor Ott Leygraef und Johann Mostertz, Schöffen der Gerichtsbank Till des Richteramtes Cleverham und dem Richter Reinhardt Bachmann erscheint Joh. von und zu Ossenbruch, Bladenhorst und Haen und erklärt für sich und seine Gemahlin Elisabeth Margaretha von Raesfeld von Gerrit Banier und seine Frau Catharin Kilians, Bürger der Stadt Emmerich 800 Reichstaler entliehen zu haben. Für 600 Reichstaler haben die Eheleute Ossenbruch als Unterpfand ihren ungefähr 20 Morgen großen, zu Till gelegenen Bawhof Heyenshof [z.Z. ist Wilhelm Rycken dort Pächter] den Eheleuten zur Nutznießung gegeben; doch sollen jährlich aus diesem Hofe zur Unterhaltung der Ossenbrochschen Rossmühle 2 "fimmen schoef u. 1 huet zucker in die Ossenbroch'sche Küche u. alle ev. Contributions- usw. Gelder geliefert" werden [von den Eheleuten Banier]. Für die 200, noch übrigen Reichstaler werden 6% aus anderen Ossenbrochschen Gütern gezahlt. Wird das Geld und die angewandten Unkosten den Eheleuten innerhalb 3 resp. 6 Jahren nicht zurückgezahlt, so dürfen sie das Pfandgut verkaufen lassen [...] usw.
U 194u, 2723
U 194u Gesamtarchiv von Romberg - Urkunden
Gesamtarchiv von Romberg - Urkunden >> 11. 1626 bis 1650
1648 September 9
Pergament
Überlieferungsart: Original
Vermerke: A tergo der Urkunde findet sich eine Quittung über 600 Reichstaler, die ein gew. Baretz einem von Ossenbroch quittiert
Überlieferungskommentar: kanzelliert
Vermerke: A tergo der Urkunde findet sich eine Quittung über 600 Reichstaler, die ein gew. Baretz einem von Ossenbroch quittiert
Überlieferungskommentar: kanzelliert
Urkunde
Transfix zur Urkunde vom 25. Oktober 1660
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:17 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
- Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik)
- 4. Nichtstaatliches Schriftgut / Archivische Sammlungen (Tektonik)
- 4.3. Gewerbebetriebe, Adlige Häuser, Familien, Höfe (U) (Tektonik)
- 4.3.2. Adelige Häuser, Familien, Höfe (Tektonik)
- Gesamtarchiv von Romberg (Tektonik)
- Gesamtarchiv von Romberg / Urkunden (Bestand)
- 11. 1626 bis 1650 (Gliederung)
- Vor Ott Leygraef und Johann Mostertz, Schöffen der Gerichtsbank Till des Richteramtes Cleverham und dem Richter Reinhardt Bachmann erscheint Joh. von und zu Ossenbruch, Bladenhorst und Haen und erklärt für sich und seine Gemahlin Elisabeth Margaretha von Raesfeld von Gerrit Banier und seine Frau Catharin Kilians, Bürger der Stadt Emmerich 800 Reichstaler entliehen zu haben. Für 600 Reichstaler haben die Eheleute Ossenbruch als Unterpfand ihren ungefähr 20 Morgen großen, zu Till gelegenen Bawhof Heyenshof [z.Z. ist Wilhelm Rycken dort Pächter] den Eheleuten zur Nutznießung gegeben; doch sollen jährlich aus diesem Hofe zur Unterhaltung der Ossenbrochschen Rossmühle 2 "fimmen schoef u. 1 huet zucker in die Ossenbroch'sche Küche u. alle ev. Contributions- usw. Gelder geliefert" werden [von den Eheleuten Banier]. Für die 200, noch übrigen Reichstaler werden 6% aus anderen Ossenbrochschen Gütern gezahlt. Wird das Geld und die angewandten Unkosten den Eheleuten innerhalb 3 resp. 6 Jahren nicht zurückgezahlt, so dürfen sie das Pfandgut verkaufen lassen [...] usw. (Archivale)