Frederic von Horhusen und die Brüder Frederich und Floryn von Sassendorpe, Knappen, verkaufen für 20 Mark Pfennige, wie sie in Soest (Sost) gängig sind, an Kerstyan Cubych, Bürger zu Soest, eine Rente von zwei Malter Korn, halb Roggen halb Gerste, aus ihrem Hof zu Sassendorf (Sassendorpe), wobei aus diesem Hof schon Gertrud von Sassendorp zu ihrer Leibzucht zehn Malter Korn und der gen. Kerstian vier Malter Korn beziehen. Diese zwei Malter sind jährlich auf Michaelis auf Kosten der Verkäufer in das Haus des Erwerbers in Soest zu liefern. Die Verkäufer behalten ein Wiederkaufrecht in den 14 Tagen nach Michaelis für 20 Mark. Die Verkäufer versprechen, bei Nichtbezahlung auf Aufforderung sich nach Soest ins Einlager zu begeben. Florin bekundet, diesen Verkauf durch den als Vormund erwählten Frederich von Horhusen vor dem Richter zu Soest, Hinrich Degen, getätigt zu haben. Siegelankündigung der Verkäufer und Siegelbitte an den Richter. Zeugen: Lambracht bouen dem Herde und Johann von der Lake, beides Bürger zu Soest. Gegeben und geschehen 1349 Juli 6 (feria secunda post festum beati Odelrici confessoris)

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view