Götz von Adelsheim, Hofmeister, und Simon von Balzhofen auf Geheiß Kurfürst Philipps von der Pfalz sowie Konrad Kaplan für Graf Otto zu Solms und Peter Fink, Keller zu Rödelheim, für Graf Philipp zu Solms bekunden, dass sie heute zu Frankfurt zusammenkamen, um in der Deutschordenskommende hinterlegte Briefe bezüglich Zehnten und Gefälle zu Pfeddersheim anzusehen und dazu jede Partei ihren Schlüssel mitgebracht hat. Da nur Ottos Schlüssel passte, haben sie die Kiste aufgebrochen, die Briefe angesehen und wieder zurückgelegt. Mit dieser Urkunde bescheinigen sie gemeinsam dem Komtur dieses Vorgehen, ohne Schaden für den widerstrebenden Komtur und den Deutschen Orden. Da Peter Fink kein Siegel hat, siegelt Konrad Kaplan für diesen mit.
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Götz von Adelsheim, Hofmeister, und Simon von Balzhofen auf Geheiß Kurfürst Philipps von der Pfalz sowie Konrad Kaplan für Graf Otto zu Solms und Peter Fink, Keller zu Rödelheim, für Graf Philipp zu Solms bekunden, dass sie heute zu Frankfurt zusammenkamen, um in der Deutschordenskommende hinterlegte Briefe bezüglich Zehnten und Gefälle zu Pfeddersheim anzusehen und dazu jede Partei ihren Schlüssel mitgebracht hat. Da nur Ottos Schlüssel passte, haben sie die Kiste aufgebrochen, die Briefe angesehen und wieder zurückgelegt. Mit dieser Urkunde bescheinigen sie gemeinsam dem Komtur dieses Vorgehen, ohne Schaden für den widerstrebenden Komtur und den Deutschen Orden. Da Peter Fink kein Siegel hat, siegelt Konrad Kaplan für diesen mit.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 1662, 435
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum I (Kurfürst Philipp von der Pfalz) >> Urkunden
1484 April 14 (uff mittwoch nach dem heiligen palm tag)
fol. 390r
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Götz von Adelsheim; Simon von Balzhofen; Otto von Solms (Sekretsiegel, aufgedrückt durch Konrad Kaplan)
Siegler: Götz von Adelsheim; Simon von Balzhofen; Otto von Solms (Sekretsiegel, aufgedrückt durch Konrad Kaplan)
Die Identifizierung von Philipp ist nicht eindeutig: Philipp von Solms-Braunfels käme als Bruder Ottos in Frage, wahrscheinlicher ist allerdings deren Vettersohn Philipp von Solms-Lich gemeint, der zu jener Linie gehörte, die im Besitz von Rödelheim war. Kopfregest: "Wie die brieff uber zehende und ander gefell zu Pfederßheim besagen hinder dem compthur zu Franckfort ligen besichtigt die kist uffgebrochen und wider darin gelegt sint on schaden etc."
Adelsheim, Götz von; Ritter, kurpfälzischer Hofmeister, Unterlandvogt im Elsass, erw. 1462, 1490 tot
Balzhofen, Simon von; Ritter, Vogt zu Heidelberg, Burggraf zu Starkenberg, Hofrichter, erw. 1454, 1494
Fink, Peter; Keller zu Rödelheim, erw. 1484
Kaplan, Konrad; erw. 1484
Solms-Braunfels, Otto II. von; Graf, -1504
Solms-Braunfels, Philipp von; Graf, -1500
Frankfurt am Main F
Pfeddersheim : Worms WO
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:03 MESZ
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