Klas Fricker und Sohn Hans, gesessen im Steinhaus in der Pfarrei Bodnegg, bekennen, daß Endres von Nidegg ("Neydegg") zu Ravensburg und seinen Vorfahren seit unvordenklicher Zeit aus dem Gut zum Steinhaus 4 Scheffel Hafer und 10 ß d Ravensburger Maßes und Währung sowie 6 Herbsthühner als jährliches Vogtrecht und Zins gereicht wurden. Da Klas Fricker sich vor einigen Jahren geweigert hatte, das Vogtrecht zu zahlen, wurde er durch ein Urteil dazu verpflichtet. Die Aussteller bekennen daher, daß sie künftig die genannten Abgaben wie Großvater ("eni"), Vater und die Vorfahren entrichten werden. Wenn sie sich nicht an ihr Versprechen halten, kann sie Endres von Nidegg vor dem geistlichen oder weltlichen Gericht verklagen, auch ihr Vermögen pfänden.