Philipp von Bolanden Herr zu Altenbamberg (Aldenbeumburg), seine Frau Imagina (Meyne) und sein Bruder Konrad versprechen ihrem Verwandten (neven) Walram Grafen von Sp. und seinen Erben Grafen zu Sp. Herren zu Kreuznach (Crutzenachen), nichts mehr gegen sie und die Ihren zu unternehmen, wenn diese nichts gegen sie tun, und öffnen ihre Burgen Altenbamberg, Stolzenberg (Stoltzin-), Bolanden und Wildenstein (Wieln-) gegen jedermann; ausgenommen sind Ruprecht der Alte Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern (Beyern) sowie Mannen und Burgmannen der Aussteller, die vor ihnen und dem Grafen Recht geben und nehmen. Auf Ansinnen des Grafen und seiner Erben sollen die Aussteller und ihre Erben sofort mit Amtleuten, Turmknechten, Pförtnern und Dienern zur Verfügung stehen. Graf Walram erhält das Recht, alle verpfändeten Festen, Leute, Gerichte, Dörfer, Gülten, Güter, Fischereien, Jägereien, Wälder, Wasser und Weiden auszulösen; wollen die Aussteller weitere Burgen, Städte oder Festen verpfänden, haben sie sie dem Grafen für eine angemessene Summe anzubieten; bei Meinungsverschiedenheiten über die Pfandsumme sollen zwei Freunde jeder Seite diese festsetzen. Graf Walram hat dafür Philipp die Hälfte seines Anteils zu Naumburg (Nuwen-) gegeben, d. h. ein Viertel der Burg mit Zubehör; nach Philipps Tod soll es an seinen Bruder Konrad fallen, später an die Erben der beiden. Die Urkunden des Grafen wegen der Burg bleiben davon unberührt; Philipp und seine Erben haben darüber Urkunden auszustellen; vorher haben sie dort nichts zu schaffen. Verstoßen sie dagegen, fällt der vierte Teil wieder an den Grafen. Burggraf, Amtleute, Turmknechte, Pförtner und Wächter sollen in erster Linie dem Grafen gehorchen. Beide Parteien haben die Burg zu beschirmen und dort einen gemeinsamen Amtmann einzusetzen. (1) Philipp, (2) Imagina und (3) Konrad siegeln; sie bitten die Grafen (4) Johann von Sp. und (5) Heinrich von Veldenz (Veldentz) (a) um Mitbesiegelung. - Diese kündigen ihre Siegel an. (a) Lesart in B: "Velden". (b) Lesart in B: "aposstiln".

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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