Papst Felix V. beauftragt den Propst von St. Peter in Basel, die Offiziale von Straßburg und Basel mit dem Schutz seines Privilegs für die Basler Kirche, wonach am Hauptaltar zu Basel nur ehelich Geborene zelebrieren dürfen, zu Kanonikern nur Männer von ritterlicher Geburt oder Magister der Theologie oder Medizin oder Doktoren der Jurisprudenz oder Lizentiaten der Theologie, ebenfalls alle von ehelicher Geburt, genommen werden sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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