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Asmus Döring und Johann v. Brobeck, Amtleute (Landgraf Wilhelm III. von Hessen), bekunden, dass sie auf Bitten Gottfrieds v. Kleen und Gemands v. ...
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Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 5 1471-1500
1490 Juni 3
Ausf., Papier, 2 unten aufgedr. Sg. unter Papierdecke
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Donnerstag nach Pfingsten
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Asmus Döring und Johann v. Brobeck, Amtleute (Landgraf Wilhelm III. von Hessen), bekunden, dass sie auf Bitten Gottfrieds v. Kleen und Gemands v. Schwalbach den Streit zwischen Graf Philipp v. Solms Münzenberg und dem Deutschordenskomtur Pankraz v. Rheinstein zu Sachsenhausen wegen des Müllers, der Mühle, der Holzmark und der Beholzung zu Nieder-Wöllstadt derart entschieden haben, dass sie Untertanen des Grafen keinem Mahlzwang an der Deutschorsdensmühle bei Nieder-Wöllstadt unterliegen, diese ihnen auch die Mühlbenutzung gestatten muß. Die unter die vom Deutschorden vorgelegten Privilegien fallenden Pfarrer und andre dürfen Holzmark und Holzung wie die anderen Märker gebrauchen