Klage wegen unbefugter Einziehung der Katharinenvikarie zu Dahl. Gumbrecht von Calle gibt an, von seinen Eltern zwei Güter im Amt Wetter, Gericht Hagen, geerbt zu haben, nämlich das Kellermannsgut zu Boele und das Dietrichsgut zu Delsterhausen, die über 50 Jahre im Besitz der Familie gewesen sein sollen. Die Appellaten dagegen behaupten, die Höfe gehörten zu einer Vikarie in der Pfarrkirche zu Dahl. Aus diesem Grund hatten sie den Pächtern befehlen lassen, keine Erträge mehr an von Calle zu liefern. Nach dem Tod des letzten Vikars seien die Güter zu Unrecht verpachtet worden. Die Streitigkeiten reichen offenbar bis in das Jahr 1569 zurück. Noch nach ergangener Appellation holten zwei der Appellaten auf Befehl des Drosten von Wetter zwei feiste Schweine vom Dietrichsgut.