Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, verleiht seinem Sekretär Johannes vom Ramung (Ramunge), aufgrund seiner getreuen Dienste und namentlich seiner geflissentlichen Rechnungslegung in den Ämtern, ein ungeteiltes Viertel an der Erzgrube genannt Hadergrube an dem Bergwerk zu Daimbach (uff dem Deynberg) nach Bergwerksrecht, doch unbeschadet des Bergzehnts, des Vorkaufrechts und der anderen fürstlichen Rechte. Der Aussteller behält sich vor, das Viertel wieder zu seinen Händen zu nehmen und selbst zu bebauen, wobei er die davon anfallenden Erlöse nach Abzug der Kosten durch den Landschreiber zu Alzey an Johannes ausrichten wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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