Papst Alexander III. nimmt Abt Konrad und den Konvent des Klosters Pairis im Elsaß in den päpstlichen Schutz, bestätigt die Benediktinerregel und die Institution der Zisterzienser sowie den genannten Besitz, gewährt das Aufnahmerecht für Konversen, verbietet Gewalt iim Klosterbezirk und in den Grangien und erlaubt dem Abt die Benediktion der eigenen Novizen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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