Jutta, die Witwe des Würzburger Bürgers Heinrich Otzmann, bekennt für sich und ihre Kinder Johannes, Heinrich und Elisabeth: Der Rechtsstreit zwischen dem Abt Friedrich [von Wipfeld] und dem Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg auf der einen Seite und ihr und ihren Kindern auf der anderen Seite wegen eines Wachszinses von einem Haus in Würzburg bei der Johanniterkommende, das Ermanshusen genannt wird, wurde nun, nachdem er bereits durch verschiedene Instanzen gegangen ist, durch einen Vergleich beigelegt. Jutta Otzmann verpflichtet sich für sich und ihre Kinder, diesen Wachszins dem Kloster künftig jedes Jahr von einigen Weinbergen und Baumgärten in der Gemarkung Würzburg zu entrichten, und zwar an die Kustodie des Klosters. Dafür haben Abt und Konvent das genannte Haus von jeglicher Zinspflicht befreit. Jutta Otzmann gibt die Weinberge und Baumgärten dem Kloster auf und übernimmt dafür die Gewährleistung (warandia werschaft vulgariter dicta). Dafür stellt sie ihm ihren Bruder Friedrich von Uettingen (Vtingen) und ihren Sohn Johannes als Bürgen mit der Verpflichtung zum Einlager in Würzburg. Auf Bitte der Ausstellerin und ihrer Bürgen siegelt der Offizial. Datum et actum 1331 sabbato ante dominicam, qua cantatur Cantate. Zeugen: Der Notar an der bischöflichen Kurie Eberhard von Zimmern, die Bürgen und viele andere. Aussteller: Jutta Otzmann. Empfänger: Kloster St. Stephan