Mainz, 1621.02.11. (Richter Hettisch). Margreth, Ww. des Georg Danner, bekennt, daß ihr Mann eine große Schuldenlast hinterlassen und sie deshalb von ihrem Tochtermann Philipp Beck u.s.Fr. Elisabeth aus dem Kaufschilling ihres Hauses 1000 fl. geliehen erhalten hat. Statt des Zinses räumt sie den Eheleuten ihr Haus oberhalb der Garküche an der Stadtmauer und an ihrem Haus zur Langen Kett samt dem halben Brunnen ein, bis zur Rückzahlung. Instandhaltungsklausel. Kündigung ein halbes Jahr vor Rückzahlung. Z.: Balthasar Lipp, Ratsherr und Buchdrucker, Philipp Müller, Nachgänger des Zolls Filzbach, Friedrich Schoeffer, Zimmermann, Johann Kirn, Glaser.

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