Die Herzöge August von Sachsen-Weißenfels, Christian I. von Sachsen-Merseburg und Moritz von Sachsen-Zeitz überweisen die von ihrem Vater, Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen, hinterlassenen Grafen, Herren, Lehen, Ritter und Mannschaften sowie übrigen Untertanen mit Städten, Flecken und Dörfern, die ihrem Bruder, Kurfürst Johann Georg II. von Sachsen, vorbehalten sind, an diesen, behalten sich jedoch die gesamte Hand, Mitbelehnschaft, Erbhuldigung und Erbeinigung vor.

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Sächsisches Staatsarchiv
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