Nachlass des Johann Gottlieb Henrici, iuris utriusque candidatus [Kandidat beider Rechte] und seiner Witwe Christiane Sophie Geßen verw. Henrici geb. Pannach
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50347 Stadt Bautzen, Nr. 2031 (Zu benutzen im Staatsfilialarchiv Bautzen)
50347 Stadt Bautzen
50347 Stadt Bautzen >> 02. Funktionen der Lokalgewalt >> 02.02. Gerichtsbarkeit >> 02.02.03. Zivilgerichtsbarkeit >> 02.02.03.03. Freiwillige Gerichtsbarkeit >> 02.02.03.03.05. Erbrecht >> 02.02.03.03.05.02. Nachlässe
1742 - 1761
Enthält u. a.: Inventar des an Theodor Sigismund Geßen, Doctor und practici, hinterlassene Vermögens der Christiane Sophie Geßen geb. Pannach.- Vormundschaftsrechnungen.- Erbrezess des Vermögens des Caspar Christian Henrici auf Rothenburg/O.L., Notar und Rat zu Bautzen, zwischen seiner Witwe Christiana Elisabeth Henrici geb. Schneider und seinen Kindern Christian Gottfried Henrici, Caspar Gottlob Henrici, Johanne Christine Henrici und Helene Marie Henrici.- Vormundschaft für Johann Christian Henrici.- Erbrezess über das Vermögen von Johann Gottlieb Henrici zwischen seiner Witwe Christiane Sophie Henrici geb. Pannach und seinem Sohn Johann Christian Henrici.- Nachlassinventar des Vermögens von Johann Gottlieb Henrici.- Verwaltung des Vermögens.
Stadt Bautzen
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.12.2025, 15:12 MEZ
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