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Marienschloß, Kloster: Eberhard Herr zu Eppstein (Eppen-) und seine Frau Agnes v. Nassau (-auw) bekunden, daß sie nach reiflicher Überlegung die Schenkung des Kirchsatzes zu Rockenberg mit allen Zugehörungen und Rechten an das Zisterzienserfrauenkloster Marienschloß (Meriensloz) bei Rockenberg durch Gottfried von Eppstein und seine Frau Loret(h)a, ihren Ahnherrn und Ahnfrau, die Pfalzgraf Rudolf als Lehnsherr des Kirchsatzes gutgeheißen hat, aufrecht erhalten wollen und versprechen, alle Rechte, die sie an dem Kirchsatz haben oder noch bekommen werden, der Äbtissin und dem Konvent des gen. Klosters zukommen zu lassen. [Folgen inseriert: die beiden Urkunden Gottfrieds v. Eppstein, s. 233/14, 1338 Mai 25; und Pfgr. Rudolfs, s. 233/16, 1339 März 19].

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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