Stephan, Johann Portings Bruder von [Nieder-] Wörresbach (Weriß-) (1) schwört, mit Weib und Kindern hinter Johann Grafen zu Sp. wohnen zu bleiben, zu Dienste zu sitzen wie andere Untertanen und nicht hinter andere Fürsten, Grafen, Herren, Ritter, Knappen, Städte oder Freiheiten zu ziehen. Dafür stellt er als Bürgen über 100 Gulden - jeder bürgt für alle: Johann auf dem Rech, Nikolaus (Clais) Thomas' Sohn, Johann Schurpe, Nikolaus (Clais) Schurpen Sohn [von Irmenach], Winand Strullen Sohn [von Beuren], Johann Litziger [von Irmenach], Johann Laishorns Sohn von Oberkleinich (-kleinchge), Jakob Schurpe von Irmenach, Johann Bartz Sohn von Irmenach, [Johann] Dulle, Nikolaus (Clais) Stange, Friedrich den Schäfer, Nikolaus (Clais) den Schäfer, Johann (Hans) Heckeler [von Irmenach], Nikolaus (Clais) Werners Sohn von Hochscheid (Hoenscheit) und Nikolaus (Clais) Peters Sohn im Tal (2). Wird Stephan abtrünnig und bricht seine Zusicherungen, ist er ehrlos, treulos, sicherlos und meineidig und hat sein Recht verloren. Nichts soll ihn davor schützen. Die Bürgen übernehmen ihre Verpflichtungen. Stephan und die Bürgen bitten die Junker (1) Johann Haller von Esch (Esche) und (2) Johann Bach von Waldeck (-ecke) um Besiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an. (1) Wohnhaft zu Irmenach; vgl. Nr. 2944. (2) D. h. Thalkleinich.