Zu Dillenburg auf der Burg 1499 'uff montag, der 7. tag des monats octobri's, in der großen Stube bei dem obersten Tisch saß Johann Graf zu Nassau, Vianden und Diez und sprach mit Mathys Morungk, Pfarrer zu Dillenburg, er wisse wohl, daß der Aussteller den Gottesdienst in der Pfarrkirche zu Dillenburg als Kollator und Patron mit Hilfe frommer Leute mehren wolle, die Siebengezeiten, auch Wochenmessen, täglich zu singen, etliche Priester mit namhaftem Geld angenommen seien und auch er und sein Kaplan dabei sein sollten und erbat dessen Antwort. Der Pfarrer Matheyszu Dillenburg antwortete, er habe mit seinem Kaplan mit der Pfarrei und den Kapellen die Pfarrleute mit den Sakramenten zu versehen, daß niemand versäumt werde, genug zu tun, so könnten sie keine neue Last übernehmen, würden es sonst gerne tun. Wollten sich mit Wochenmessen gebührlich halten. Graf Johann bat ihn, die Messen, die er singen müsse, bald nach der Sext zu beginnen, Lesemessen nach seiner Gelegenheit.
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Zu Dillenburg auf der Burg 1499 'uff montag, der 7. tag des monats octobri's, in der großen Stube bei dem obersten Tisch saß Johann Graf zu Nassau, Vianden und Diez und sprach mit Mathys Morungk, Pfarrer zu Dillenburg, er wisse wohl, daß der Aussteller den Gottesdienst in der Pfarrkirche zu Dillenburg als Kollator und Patron mit Hilfe frommer Leute mehren wolle, die Siebengezeiten, auch Wochenmessen, täglich zu singen, etliche Priester mit namhaftem Geld angenommen seien und auch er und sein Kaplan dabei sein sollten und erbat dessen Antwort. Der Pfarrer Matheyszu Dillenburg antwortete, er habe mit seinem Kaplan mit der Pfarrei und den Kapellen die Pfarrleute mit den Sakramenten zu versehen, daß niemand versäumt werde, genug zu tun, so könnten sie keine neue Last übernehmen, würden es sonst gerne tun. Wollten sich mit Wochenmessen gebührlich halten. Graf Johann bat ihn, die Messen, die er singen müsse, bald nach der Sext zu beginnen, Lesemessen nach seiner Gelegenheit.
170 I, U 2365
170 I Nassau-Oranien: Urkunden
Nassau-Oranien: Urkunden >> 15. Jahrhundert >> 1476-1499 >> 1499
1499-10-07
Ausfertigung. Pergament. Notariatsinstrument, Signet und Unterschrift Johans Heckman von Grebeneck, Kleriker Trierer Bistums, kaiserlicher Notar
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Zu Dillenburg auf der Burg 1499 uff montag, der 7. tag des monats octobris
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hermann Schenck zu Schweinsberg, Ritter, Amtmann zu Dillenburg, Kaspar von Berlepsch, Ritter, Melchior Schramm, Priester Kölner Bistums, Meister Heyderich Nerkorn, Notar Trierer Bistums
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hermann Schenck zu Schweinsberg, Ritter, Amtmann zu Dillenburg, Kaspar von Berlepsch, Ritter, Melchior Schramm, Priester Kölner Bistums, Meister Heyderich Nerkorn, Notar Trierer Bistums
2 Abschriften 18. Jh. in Abt. 170 II
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:10 MESZ