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Carsilius von Raitgen und Metze, seine Hausfrau, vergleichen sich mit ihrem Schwager Heinrich von Melich, Herrn zu Tuschenbroich, wegen gemeinschaftlicher Erbschaft dahin, dass Aussteller die Güter ihres verstorbenen Oheims und Schwagers Friedrich von Matlair, dazu zwei als Mitgift ihren überwiesenen Rentbrief (hiligsbrief), den einen sprechend auf Johann Gerderath, den andern über das halbe Heiratsgut zu Ziefel, woran Gadart von Harve die andere Hälfte besitzt, und den Betrag für die Obligationen des verstorbenen Johann von Melich; sein Schwager dagegen die hinterlassenen Güter des Friedrich von Matlair und Johann von Melich erhalten solle. Zeugen: Eduard von Jülich, Bastard, als Drost und Lehn-Statthalter zu Wassenberg, dessen Lehnsmannen Ruprecht und Johann von Beeck; endlich Arnold von Hoemen, Burggraf zu Odenkirchen, Arnold Kentweiler, Johann Luische von Gallthaven und Emund vamme Raitgen.D. op sent Joris avent martiris.Siegel des Ausstellers und der Zeugen; nur 1, 5, 6 u. 7 erhalten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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