Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt seinem Amtmann Johannes von Morschheim und Konrad Wüstenried, Landschreiber zu Germersheim, die Vollmacht, gemeinsam oder alleine den Hof zu Schwegenheim, so wie er von Abt und Konvent zu Klingenmünster zugestellt wurde, mit den dazugehörigen Gütern, ganz oder teilweise, bestmöglich zu verkaufen. Der Pfalzgraf verspricht dafür gegenüber den Käufern Währschaft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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