Lizentiat Gottfried Hoffmann contra Freifrau von Schellendorf auf Königsbrück wegen der von dieser von ihren Oberlausitzer Untertanen und deren im meißnischen Territorium unter Hoffmanns Jurisdiktion zu Schmorckau [n. Königsbrück] liegenden Wiesen und Feldern zu 24 Quatembern geforderten Beiträge [betrifft Steuern]