Anspruch auf Wiedereinlösung des Rittersitzes Berkum (Erzstift Köln, Oberamt Bonn, Amt Godesberg-Mehlem; Rhein-Sieg-Kr.). Die Kreuzbrüder zu Köln hatten an Wilhelm von Hillesheim zu Niederbach eine Forderung von 1300 Rtlr. auf den hillesheimischen Sitz. Wegen nicht gezahlter Pensionen wurde der Rittersitz mit einem Wert von angeblich 4000 Rtlr. am 9. Juni 1681 versteigert. Der Appellat erwarb ihn für 2100 Rtlr., jedoch mit der Klausel, daß dem Schuldner Jahr und Tag zur Wiedereinlösung bleiben sollten. Der Vater des Appellanten, Franz Dietrich von Hillesheim, lag zu diesem Zeitpunkt auf dem Totenbett. Er starb wenige Tage später und hinterließ zwei unmündige Söhne. Als der ältere Sohn erwirkte der Appellant 1704 beim Hofrat in Köln die Anordnung der Wiedereinlösung. Strittig ist die Frage der Anrechnung der über die Zinsen bezogenen Erträge aus dem Gut auf das Ablösungskapital hinaus. Das RKG bestätigte am 18. Sept. 1782 das Urteil der Vorinstanz.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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