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Aufhebung des § 2 der Ablösungsordnung vom 7. Juni 1821. Erleichterung der auf dem Grundbesitz haftenden Spann- und Handdienste aller Art für Teile der Provinz Sachsen. Gesetz über Aufhebung der Ablösungsordnung vom 7. Juni 1821 für die Provinz Schlesien

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Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
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