Die Klage ist auf Ausführung eines Urteils des Hofrates in einem Verfahren (Wilhelm) von Wrede ./. Witwe Wolleb gerichtet, mit dem von Wrede zur Deponierung einer Summe von 2529 Rtlr. verpflichtet wurde. Das Urteil sei, nachdem die RKG-Appellation dagegen 1734 abgelehnt worden sei, rechtskräftig geworden, der zunächst angesetzte Verkauf Wredeschen Besitzes zur Beitreibung der Summe aber sei ausgesetzt worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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