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Ludwig, Graf von Oettingen, Hofmeister des Römischen Königs, quittiert dem Kurfürsten Friedrich II. von Sachsen über die Zahlungen für seine Reichsbelehnungen an ihn sowie an des Schenken, den Marschall, den Truchsess und den Kämmerer des Reiches.
Ludwig, Graf von Oettingen, Hofmeister des Römischen Königs, quittiert dem Kurfürsten Friedrich II. von Sachsen über die Zahlungen für seine Reichsbelehnungen an ihn sowie an des Schenken, den Marschall, den Truchsess und den Kämmerer des Reiches.
Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 06167 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
10001 Ältere Urkunden
10001 Ältere Urkunden >> 1. Weltliche Provenienzen >> 1.1. Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Thüringen, Kurfürsten und Herzöge von Sachsen, Könige von Polen >> 1.1.3. Kurfürsten und Herzöge von Sachsen (Wettiner)
29. September 1430
Urkunden
Beglaubigungsmittel: Aufgedrücktes Siegel.
Verweis: 10003 Diplomatarien und Abschriften, Kapsel 128, Nr. 254.
Sprache: deutsch
Registratursignatur: W.A. II, 862
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).