Jost Buxberg zu Husum urkundet, dass er eine mit 10 1/2 Mark jährlich zu verzinsende Summe von 175 Mark lübsch dem Jurgen Peper für das von ihm gekaufte halbe Haus schuldet und setzt dieses zum Unterpfand. Das halbe Haus ist belastet mit 2 Schilling jährlicher Grundheuer und mit Schulden im Betrage von 130 Mark an die Kirche St. Marien zu Husum, von 50 Mark an die Domherren zu Schleswig und von 45 Mark an Wessel Goldsmedes Erben (vgl. Urk.-Nr. 380 vom 1560 Mai 12). Mitsiegler: Hinrick Hamer zu Husum und Jürgen Moele zu Husum. d.d. 1560, sondages na Trinitatis.
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Jost Buxberg zu Husum urkundet, dass er eine mit 10 1/2 Mark jährlich zu verzinsende Summe von 175 Mark lübsch dem Jurgen Peper für das von ihm gekaufte halbe Haus schuldet und setzt dieses zum Unterpfand. Das halbe Haus ist belastet mit 2 Schilling jährlicher Grundheuer und mit Schulden im Betrage von 130 Mark an die Kirche St. Marien zu Husum, von 50 Mark an die Domherren zu Schleswig und von 45 Mark an Wessel Goldsmedes Erben (vgl. Urk.-Nr. 380 vom 1560 Mai 12). Mitsiegler: Hinrick Hamer zu Husum und Jürgen Moele zu Husum. d.d. 1560, sondages na Trinitatis.
LASH, Urk.-Abt. 185 Nr. 382
Urk.-Abt. 185 Stadt Husum: Stadt Husum
Urk.-Abt. 185 Stadt Husum: Stadt Husum >> 1 Urkunden
1560
Enthält: Ausfertigung, Pergament, die drei Siegel fehlen
Verzeichnung
1560 Juni 16
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 13:01 MEZ