Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Henne Zan von Dittelsheim (Düttelßheim), Bürger zu Alzey, wegen seiner treuen Dienste für den Pfalzgrafen und seine Vorfahren, von allen Beschwerungen und Diensten, namentlich Wach-, Reise-, und Frondienst befreit hat. Das Ungeld zu Alzey soll Henne wie andere Bürger geben. Der Aussteller weist seine Amtleute und Untertanen um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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