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Der markgräflich baden-badische Hofrat entscheidet nach Einholung eines Rechtsgutachtens von einer Universität im Streit zwischen der Gemeinde Haueneberstein und dem Kloster Lichtenthal, dass dem Kloster die Kirchenbaulast zu Haueneberstein obliegt und die Gemeinde außer notwendigen Fronleistungen zu nichts verpflichtet ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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