Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, verkauft Romels Diebold zu Kleeburg (Romels Diebolt zu Cleeberg) und seinen Erben ein Haus genannt Wenners-Haus (wenners huß) beim dortigen Schlossgraben als Eigengut um empfangene 52 Gulden. Auf dem Haus lastende Zinsen und Gülten sind von den neuen Inhabern auszurichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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