Der Ritter Ludwig von Landau ("Landowe") [abgegangene Burg bei Binzwangen Gde. Ertingen/Lkr. Biberach] und seine Ehefrau Elisabeth einigen sich mit Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Ulm wegen der Verpflichtung, die die Stadt Ulm ihnen und Burkhard von Freyberg [abgegangene Burg Gde. Gutenzell-Hürbel/Lkr. Biberach] zu Mietingen ("Mu/e/tingen") [Lkr. Biberach] gegenüber anstelle des Heinrich Kaib, dem die Eheleute nicht vertraut haben, wegen der Auslösung der Burg Gerhausen [Stadt Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis] eingegangen ist. Die Eheleute entbinden die Stadt auch im Namen des Burkhard von Freyberg von dieser Verpflichtung und versprechen, deswegen keinerlei Forderungen an die Stadt Ulm zu richten. Die Stadt Ulm hatte, nachdem Ludwig von Landau und Burkhard von Freyberg auf dem Rechtsweg den Besitz des Heinrich Kaib in Blaubeuren ("Blawburen") erklagt hatten, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zustande gebracht, an die sich dann aber Heinrich Kaib nicht gehalten hat. Daher hat ihnen die Stadt Ulm die Stadt Blaubeuren mit Gütern und Untertanen, das Dorf Rißtissen ("Tu/e/ssen") [Stadt Ehingen/Alb-Donau-Kreis] mit Gütern und Untertanen, die Untertanen und Güter in Ersingen [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis], die Untertanen und Güter in Weisel ("Wichseln") [Stadt Ehingen/Alb-Donau-Kreis], den Zoll zu Wippingen [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis] und das Vogtrecht in Asch [Stadt Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis] wieder zurückgegeben. Deswegen versprechen sie, dass sie sich, falls Heinrich Kaib oder seine Erben bis zum nächsten 11. November ("hie zwischen vnd sant Martins tag, der schierst komet"), in Ulm vor dem Rat erscheinen werden, an die Entscheidung des Rates in dieser Angelegenheit halten werden. Sollten sich aber Heinrich Kaib und seine Erben innerhalb dieser Frist nicht der Entscheidung des Ulmer Rates stellen, dann verpflichten sich Ludwig von Landau und Burkhard von Freyberg, der Stadt Ulm die 3.355 ungarischen und böhmischen Gulden, für die sie ihr die oben erwähnten Güter, Untertanen und Gerechtsame verpfändet hatten, zu bezahlen. Tun sie dies nicht, dann kann sich die Stadt Ulm an dem Pfand schadlos halten. Sobald die Schuld bezahlt ist, wird ihnen die Stadt Ulm den Schuldbrief, den Pfandbrief über 9.000 Gulden und alle Urkunden, die mit dieser Angelegenheit in Verbindung stehen, zurückgeben. Ausgenommen davon ist nur die Urkunde über die Verurteilung des Heinrich Kaib am Vorgericht in Blaubeuren, die die Stadt Ulm zu ihrem Gebrauch zurückbehalten darf. Im Bedarfsfall soll ihnen die Stadt Ulm diese Urkunde aber gegen Hinterlegung ausreichender Sicherheiten ausleihen. Ludwig von Landau und seine Ehefrau Elisabeth schwören, sich an diese Vereinbarung zu halten.