Konrad Nußberger, Jorg Hutter, Protwitz Donnersteiner und Oswald Lengfelder sprechen als Spruchleute im Streit zwischen Hans Tannberger zu Münster, seinem Bruder Wolfgang und ihrer Mutter Margarete einerseits und Abt Ulrich sowie dem Konvent von St. Emmeram andererseits um Ansprüche auf Gericht, Vogtei, Nachtselde und anderen Rechten an den Amthöfen in [Haindling]Berg und Gingkofen und der Mühle in Kolbach, dass die Tannberger keine Forderungen hierauf mehr erheben und dem Abt einen Kaufbrief (siehe Urkunde vom 21. August 1411, Nr. 1159) ausstellen sollen. Ferner soll der Krieg mit dem Armansberger beendet sein und die Tannberger ihm bei der Wiedererlangung seiner brief und seines Siegel bei Ebran [von Wildenberg] und anderswo behilflich sein. Abt Ulrich soll den Tannbergern bis nächste Lichtmess 90 ungarische Gulden bezahlen. S1: Heinrich Nothaft von Wernberg, Ritter, Vitztum von Niederbayern. S2: Protwitz Donnersteiner