Mathis Clecklin, B. zu Göppingen, wegen Beteiligung am Bauernaufstand gef., mit anderen aber ausgebrochen und außer Landes gegangen, wird nach Bitten und Fürbitten auf künftiges Wohlverhalten hin wieder zu Weib und Kindern nach Göppingen gelassen, verspricht, der Oberkeit gehorsam zu sein, ihm zu Kenntnis gelangenden Ungehorsam unverzüglich der Oberkeit anzuzeigen, offene und heimliche Zechen und Gesellschaften zu meiden, Wehr und Harnisch dem Vogt abzuliefern, keine andere Wehr zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser und stellt für getreues Befolgen dieser Verschreibung drei Bürgen. Bürgen mit 50 fl: Bernhart Plessing und Hans Gietig, Schwäger des Täters, und Palin Brothagen, alle drei B. zu Göppingen. Scharfe Sanktion: Bei Zuwiderhandlung soll der Täter ohne weiteres "umb alte und newe mißhandlung" vom Nachrichter mit dem Schwert hingerichtet werden.