Kurfürst Philipp von der Pfalz und Herzog Georg von Bayern-Landshut (Jeorg beid pfaltzgraven by Rine und hertzogen in Beirn), "gevettern und geswegere", bekunden, dass sie Graf Johann [III.] von Wertheim zu ihrem und ihrer Erben Diener bestallt haben. Johann soll ihnen bei Bedarf mit seiner Grafschaft und Heeresmacht (siner macht zu rosse und zu fusse) aufwarten und ihnen seine Schlösser, Städte und Flecken öffnen. Von seinen Dienstverpflichtungen hat Graf Johann seine Lehnsherren, den König von Böhmen und die Bischöfe von Würzburg und Eichstätt sowie die zum Stift Würzburg gehörige "gemeyn ritterschafft" zu Franken "in iren eigen sachen" ausgenommen, wobei er ihnen jedoch nicht gegen die Aussteller helfen soll. Wenn Philipp und Georg seine Schlösser und Städte gebrauchen, soll jeder Fürst 50 reisige Bewaffnete auf eigene Kosten hineinlegen, die zu gewöhnlichen Preisen verproviantiert werden sollen. Von Erlösen an erbeutetem Vieh oder geschatzten Bauern soll der Graf ein Viertel erhalten, dagegen sollen gefangene Reisige und eroberte Schlösser und Städte den Fürsten alleine zustehen. Graf Johann soll ihnen mit einer solchen Zahl an Reisigen aufwarten, wie er es zu stellen vermag und einer der Fürsten es erfordert. Im Dienst sollen Johann und die Seinen Futter, Mahl und Beschläge erhalten; in einem offenen Krieg (im felde) wollen die Aussteller seinen reisigen Schaden gütlich ersetzen, wobei bei Nichteinigung der Entscheid über Schadensersatz dem jeweiligen fürstlichen Hofmeister, Johanns übergeordnetem Hauptmann und zwei weiteren edlen Räten der Fürsten anheimgestellt werden soll. Kurfürst Philipp und Herzog Georg versichern, den Grafen und seine Untertanen und Güter wie ihre eigenen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Johann und den Seinen der Rechtsgang vor den Fürsten oder vor einem mit Befugnis gewiesenen Gericht genügt. Solange Johann Diener ist, soll er jährlich zu St. Georgstag [23.04.] 800 Gulden Dienstgeld aus ihrer Kammer gegen Quittung erhalten, sein Dienst soll 10 Jahre währen. Er hat beiden Fürsten Treue, Huld, willigen Dienst, die Öffnung seiner Schlösser und Städte sowie Verschwiegenheit gelobt und geschworen.
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