Konrad von Kochendorf, Frühmesser der Pfarrkirche und des Katharinenaltars zu Neckarsulm (Sulme), überträgt Johann von Kochendorf, dem Sohn seines verstorbenen Bruders 5 Malter Korngeld und drei Malter Hofergeld, Wimpfener Maß, jährliche Gülte von Gütern zu Kochendorf, die Hans Goßheim zu Kochendorf innehat. Von dieser Gülte soll der Präsenz zu Keckarsulm jährlich 1 Malter Dinkel, Heilbronner (Heilpronner) Maß, zukommen. Nach dem Tod des ganannten Johann von Kochendorf soll die Gülte der Katharinenpfründe zu Neckarsulm zufallen.