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Erbteilungsvertrag nach dem Tode des Franz Bertram von Harff-Dreiborn zwischen Damian Hyazinth von Harff und der Eva Franziska von Harff geb. von Hoheneck (zugleich als Vormund ihres Sohnes Philipp Franz von Harff), geschlossen nach Prozess vor dem jülich-bergischen Geheimen Rat. Inseriert in die Urkunde von 1746 August 26.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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