Hans Walther von Schwabmilhausen [Schwabmühlhausen, Kr. Schwabmünchen], zu Heidenheim gefasst, weil er den Forstknecht Hans Yßelin auf freier Landstraße angefallen, verwundet und ihn unter Schmähungen bis vor das Schloß Ockenheim, woselbst der Täter zur Zeit der Tat diente, vor sich hergetrieben hatte, vor Gericht gestellt und dazu verurteilt, Württemberg unverzüglich zu verlassen, wird nach Fürbitten begnadigt und darf im Lande bleiben, wird aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, binnen Monatsfrist ein versiegeltes Mannrecht aus seiner Heimat persönlich in Heidenheim vorzulegen, dort weitere Bescheide zu erwarten und schwört U.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...