Landtagsabschied und Bewilligung einer Schatzung zur Zahlung von Türken-, Reichs- und Kreissteuern, Tecklenburg, 4. Oktober 1578 Gräfin Anna und sämtliche Burgmannen außer Wilhelm Harde vereinbaren wegen der auf dem Reichstag zu Regensburg 1576 beschlossenen Türkensteuern (zehn Monate) und der Moskauer Legationskosten sowie wegen der am 30. Juni (1578) in Essen beschlossenen Kreissteuern, schließlich zur Ablösung der Schulden der Grafschaft Tecklenburg eine Schatzung. Folgende Sätze gelten: Für jedes Pferd 1 Tlr., für jede Kuh 1/2 Tlr., für jedes Rind 8 ß, für jedes Schwein 1/4 Tlr. (1 Ort), für jedes Schaf 4 ß, für jeden Knecht 1 Tlr., für jede Magd 4 ß. Kloster Leeden wird auf 60 Tlr., Kloster Osterberg auf 40 Tlr. veranschlagt, die Pastore insgesamt auf 40 Tlr., die Stadt Rheda auf 80 Tlr., der Flecken Tecklenburg auf 36 Tlr., jeder Jude für sich, seine Frau und seine Kinder auf 20 Tlr. Alle Kaufleute und Handwerker, auch die Bauern, die kein Vieh besitzen, sollen nach ihrem Vermögen besteuert werden. Die Ausführung wird je zwei Vertrauten der Gräfin und der Burgmannen übertrage, Drost [von der] Horst und Dr. Buxtorf (Buxstrop) einer- sowie Wilhelm Harde und Heinrich von Kerßenbrock andererseits. Die Schatzung soll jährlich zu zwei Zielen gezahlt werden, einmal zwischen Martini und Weihnachten, zum anderen zwischen Mai und Pfingsten, beginnend Martini 1578. Von der Schatzung sollen alle Reichs- und Kreissteuern sowie ausstehenden Zinsen in Höhe von 2.000 Tlr. an Anne Aschenberg verwitwete Busch sowie 1.000 Tlr. an Jan Ledebur gezahlt werden. Die Gräfin hat des weiteren Schulden zum Wohl der Grafschaft Tecklenburg aufgenommen: bei Philipp von Hörde in Höhe von 2.500 Tlr. und bei Alert Drost und Steveninck 1.000 Tlr. Sollte bei der Schatzung ein Überschuss erzielt werden, können daraus diese Schulden abgetragen werden.