Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall verkaufen "zur abwendung gemeiner vnserer Statt vor augen schwebender gefahr" um 1.980 fl rh ihrem Mitbürger, dem Handelsmann Andreas Funk, den Großen Fruchtzehnten, den Kleinen und "lebendigen" Zehnten wie auch den Neureutzehnten samt zugehörigen Rechten in Haagen, welche die Stadt - mit Ausnahme des Novalzehnten - einst von den vellbergischen Eigentumserben gekauft hat. Die Aussteller, die sich lediglich vorbehalten haben, dass genannte Zehntrechte künftig "außer vnseren Burgerrechten nicht veralieniert" werden, quittieren den Erhalt des Kaufpreises, übertragen das Objekt und übernehmen auch namens ihrer Gemeinde und ihrer Amtsnachfolger die Gewährleistung des Geschäfts.