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Gerhard Herzog zu Jülich und Berg und Graf zu Ravensberge bekennt: da er dem edeln seinem lieben 'Neffen' und Getreuen Dietrich Grafen zu Sayn derzeit mit etlichen anderen versetzt sei, und er sich für sich und seine Erben für ihn, Herzog, verstrickt, verbunden, gesprochen, verschrieben und versiegelt habe in die Hände Herrn Johanns von dem (einem, 'me') Geisbusch, Ritter, des Herzogs Hofmeisters, Rates und Getreuen, für 3300 oberländische rheinische Gulden, zahlbar auf nächstkommende 'Kirsnacht', und für Überlieferung der Schlösser, Städte und Ämter (Munster) Eifel, Euskirchen und Heimbach demselben Herrn Johann und Heynrich von dem Geisbusch, dessen Bruder, zu verhelfen ('zo doyn') sich bei einer Pön von 1500 oberländischen Rheinischen Gulden nach Laut darüber sprechenden Briefes verpflichtet habe: so verspreche er bei seiner fürstlichen Ehre für sich und seine Erben, den Grafen bezüglich dieser Bürgschaften schadlos zu halten.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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