Prior und Konvent des Karmeliterklosters zu Weinheim verpflichten sich gegen Empfang eines jährlichen Deputats von 10 Maltern Korn und 1/2 Fuder Wein, in der Kirche des Deutschen Ordens daselbst näher bezeichnete gottesdienstliche Verrichtungen vorzunehmen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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