Die Bischöfe "Ildebrandus" von Padua ("Paduan.") und "Frater" Jordanus von Acerno ("Acernen."), ferner der päpstliche Notar "Viridus" von Siena ("de Senis") bekunden dem Kartäuserorden, daß sie ein auf Pergament geschriebenes Gesuch des Ordens gesehen haben, in dem die Bitte ausgesprochen wird, den Geistlichen des Ordens, die in den Klöstern der Kartäuserinnen die Seelsorge ausüben, die Vollmacht zu verleihen, ihren Beichtkindern, wenn sie in Todesgefahr reuig beichten, je einmal einen vollkommenen Ablaß zu erteilen. Am Schlusse dieser Bittschrift steht in der Handschrift des Papstes Johannes XXII. dessen Zustimmung. Die zu verwendende Formel ist im genauen Wortlaut gegeben. S.: Aussteller, auf Bitten von "Frater Johannes de Montibus", "redditi monasterii Vallis Viridis prope Parisius (!) Cartusiensis ordinis.". "Datum Avinione [= Avignon] die XVIIII Junii 1330 pontificatus prefati domini Johannis pape XXII. anno quartodecimo."

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