Gleichstellungsstelle (Bestand)
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Kreisarchiv Rheinisch-Bergischer Kreis, Best. 27
Kreisarchiv Rheinisch-Bergischer Kreis (Archivtektonik) >> Rheinisch-Bergischer Kreis >> Gleichstellung >> Best. 27 Gleichstellungsstelle
1985-2015
Ziel und Wirkungsbereich:
Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten ist darauf ausgerichtet, das Verfassungsgebot der Gleichstellung von Mann und Frau zu erfüllen.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt darauf hin, Problembewußtsein zu schaffen und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Hierbei sind als Schwerpunkte anzusehen:
- Frauen als Beschäftigte der Kreisverwaltung
- Frauen in der Familie und im gesellschaftlichen Umfeld
- Mädchen in Schule, Ausbildung und Freizeit
- Frauen im Arbeitsleben
- Frau und Gesundheit
- Frauen im Alter
- Gewalt gegen Frauen
- Belange von Frauen und Müttern bei der Planung und Verbesserung des Wohnumfeldes und beim öffentlichen Nahverkehr
- Lebenssituation von ausländischen Frauen und Mädchen
- Wiedereingliederung von Frauen in das Erwerbsleben
Zuständigkeiten:
Die Zuständigkeit der Gleichstellungsbeauftragten erstreckt sich ausschließlich auf die durch die Kreisordnung vorgegebenen Aufgaben des Kreises. Insoweit fällt in die Zuständigkeit der Gleichstellungsstelle die:
- regelmäßige Unterrichtung und die fachlich/konzeptionelle Begleitung des Ausschusses
für die Gleichstellung von Frau und Mann sowie Vorlage eines Tätigkeitsberichtes alle 2 Jahre,
- Fortschreibung und Umsetzung des Frauenförderplanes,
- Begleitung von Personalangelegenheiten mit dem Ziel, daß in der Kreisverwaltung Gleichstellungsgesichtspunkte angemessen berücksichtigt werden,
- Durchsetzung geschlechtsneutraler Formulierungen und Überprüfung des Vordruckwesens und der Organisationsrichtlinien,
- Hilfestellung für ratsuchende Mitarbeiterinnen bei gleichstellungsspezifischen Problemen,
- Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden,
- Kontaktpflege und Erfahrungsaustausch
- mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen
- mit Frauenreferaten und Parteien
- mit der Pressestelle und mit dem Frauenreferat des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in
Bonn
- mit dem Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann des
Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
- mit der Arbeitsverwaltung
- mit den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen
- mit sonstigen Verbänden und anderen gesellschaftlich relevanten
Gruppen und Einrichtungen
- Öffentlichkeitsarbeit z.B. Herausgabe von Presseverlautbarungen gemeinsam mit der Pressestelle, Publikationen,
- Durchführung eigener Veranstaltungen, Aktionen, z.B. Arbeitskreise, Workshops, Seminare, Forum für Frauenfragen, Frauenstammtisch u.ä.
Kompetenzen:
Im Rahmen der der Gleichstellungsbeauftragten obliegenden Zuständigkeiten werden ihr nachstehende Befugnisse erteilt:
- Kenntnisse aller Vorlagen für den Kreistag, seine Ausschüsse und sonstige Gremien zur Prüfung unter gleichstellungsspezifischen Gesichtspunkten und ggf. zur Abgabe von Stellungnahmen.
- Sie erhält die Tagesordnung und die Protokolle der Verwaltungskonferenz zur Kenntnis, so daß sie die Möglichkeit hat, zu Themen, die Frauen betreffen, Stellung zu nehmen.
Sie kann nach Absprache mit dem Oberkreisdirektor zu solchen Themen an der Verwaltungskonferenz teilnehmen.
Recht auf
- Auskünfte von Dezernenten, Amtsleiter/innen im Rahmen der Aufgabenerfüllung,
- Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses für die Gleichstellung von Frau und Mann,
- Anwesenheit bei den Sitzungen des Kreistages, Kreisausschusses und der Fachausschüsse.
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Personalentscheidungen Recht auf
- Kenntnisnahme aller internen und externen Stellenausschreibungen vor Veröffentlichung,
- Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen,
- Teilnahme am Auswahlverfahren und den Vorstellungsgesprächen,
- Anhörung bei Umsetzungen, Beförderungen, Versagung von Fortbildungsmaßnahmen, Vergabe von Ausbildungsplätzen, Versagung von Beurlaubungen, Versagung von Teilzeitbeschäftigungen,
- Anhörung und Abgabe von Stellungnahmen unmittelbar an den Oberkreisdirektor
(Dienstanweisung für die Gleichstellungsbeauftragte bei der Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 03.07.1987)
Ziel und Wirkungsbereich:
Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten ist darauf ausgerichtet, das Verfassungsgebot der Gleichstellung von Mann und Frau zu erfüllen.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt darauf hin, Problembewußtsein zu schaffen und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Hierbei sind als Schwerpunkte anzusehen:
- Frauen als Beschäftigte der Kreisverwaltung
- Frauen in der Familie und im gesellschaftlichen Umfeld
- Mädchen in Schule, Ausbildung und Freizeit
- Frauen im Arbeitsleben
- Frau und Gesundheit
- Frauen im Alter
- Gewalt gegen Frauen
- Belange von Frauen und Müttern bei der Planung und Verbesserung des Wohnumfeldes und beim öffentlichen Nahverkehr
- Lebenssituation von ausländischen Frauen und Mädchen
- Wiedereingliederung von Frauen in das Erwerbsleben
Zuständigkeiten:
Die Zuständigkeit der Gleichstellungsbeauftragten erstreckt sich ausschließlich auf die durch die Kreisordnung vorgegebenen Aufgaben des Kreises. Insoweit fällt in die Zuständigkeit der Gleichstellungsstelle die:
- regelmäßige Unterrichtung und die fachlich/konzeptionelle Begleitung des Ausschusses
für die Gleichstellung von Frau und Mann sowie Vorlage eines Tätigkeitsberichtes alle 2 Jahre,
- Fortschreibung und Umsetzung des Frauenförderplanes,
- Begleitung von Personalangelegenheiten mit dem Ziel, daß in der Kreisverwaltung Gleichstellungsgesichtspunkte angemessen berücksichtigt werden,
- Durchsetzung geschlechtsneutraler Formulierungen und Überprüfung des Vordruckwesens und der Organisationsrichtlinien,
- Hilfestellung für ratsuchende Mitarbeiterinnen bei gleichstellungsspezifischen Problemen,
- Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden,
- Kontaktpflege und Erfahrungsaustausch
- mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen
- mit Frauenreferaten und Parteien
- mit der Pressestelle und mit dem Frauenreferat des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in
Bonn
- mit dem Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann des
Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
- mit der Arbeitsverwaltung
- mit den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen
- mit sonstigen Verbänden und anderen gesellschaftlich relevanten
Gruppen und Einrichtungen
- Öffentlichkeitsarbeit z.B. Herausgabe von Presseverlautbarungen gemeinsam mit der Pressestelle, Publikationen,
- Durchführung eigener Veranstaltungen, Aktionen, z.B. Arbeitskreise, Workshops, Seminare, Forum für Frauenfragen, Frauenstammtisch u.ä.
Kompetenzen:
Im Rahmen der der Gleichstellungsbeauftragten obliegenden Zuständigkeiten werden ihr nachstehende Befugnisse erteilt:
- Kenntnisse aller Vorlagen für den Kreistag, seine Ausschüsse und sonstige Gremien zur Prüfung unter gleichstellungsspezifischen Gesichtspunkten und ggf. zur Abgabe von Stellungnahmen.
- Sie erhält die Tagesordnung und die Protokolle der Verwaltungskonferenz zur Kenntnis, so daß sie die Möglichkeit hat, zu Themen, die Frauen betreffen, Stellung zu nehmen.
Sie kann nach Absprache mit dem Oberkreisdirektor zu solchen Themen an der Verwaltungskonferenz teilnehmen.
Recht auf
- Auskünfte von Dezernenten, Amtsleiter/innen im Rahmen der Aufgabenerfüllung,
- Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses für die Gleichstellung von Frau und Mann,
- Anwesenheit bei den Sitzungen des Kreistages, Kreisausschusses und der Fachausschüsse.
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Personalentscheidungen Recht auf
- Kenntnisnahme aller internen und externen Stellenausschreibungen vor Veröffentlichung,
- Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen,
- Teilnahme am Auswahlverfahren und den Vorstellungsgesprächen,
- Anhörung bei Umsetzungen, Beförderungen, Versagung von Fortbildungsmaßnahmen, Vergabe von Ausbildungsplätzen, Versagung von Beurlaubungen, Versagung von Teilzeitbeschäftigungen,
- Anhörung und Abgabe von Stellungnahmen unmittelbar an den Oberkreisdirektor
(Dienstanweisung für die Gleichstellungsbeauftragte bei der Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 03.07.1987)
Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten ist darauf ausgerichtet, das Verfassungsgebot der Gleichstellung von Mann und Frau zu erfüllen.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt darauf hin, Problembewußtsein zu schaffen und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Hierbei sind als Schwerpunkte anzusehen:
- Frauen als Beschäftigte der Kreisverwaltung
- Frauen in der Familie und im gesellschaftlichen Umfeld
- Mädchen in Schule, Ausbildung und Freizeit
- Frauen im Arbeitsleben
- Frau und Gesundheit
- Frauen im Alter
- Gewalt gegen Frauen
- Belange von Frauen und Müttern bei der Planung und Verbesserung des Wohnumfeldes und beim öffentlichen Nahverkehr
- Lebenssituation von ausländischen Frauen und Mädchen
- Wiedereingliederung von Frauen in das Erwerbsleben
Zuständigkeiten:
Die Zuständigkeit der Gleichstellungsbeauftragten erstreckt sich ausschließlich auf die durch die Kreisordnung vorgegebenen Aufgaben des Kreises. Insoweit fällt in die Zuständigkeit der Gleichstellungsstelle die:
- regelmäßige Unterrichtung und die fachlich/konzeptionelle Begleitung des Ausschusses
für die Gleichstellung von Frau und Mann sowie Vorlage eines Tätigkeitsberichtes alle 2 Jahre,
- Fortschreibung und Umsetzung des Frauenförderplanes,
- Begleitung von Personalangelegenheiten mit dem Ziel, daß in der Kreisverwaltung Gleichstellungsgesichtspunkte angemessen berücksichtigt werden,
- Durchsetzung geschlechtsneutraler Formulierungen und Überprüfung des Vordruckwesens und der Organisationsrichtlinien,
- Hilfestellung für ratsuchende Mitarbeiterinnen bei gleichstellungsspezifischen Problemen,
- Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden,
- Kontaktpflege und Erfahrungsaustausch
- mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen
- mit Frauenreferaten und Parteien
- mit der Pressestelle und mit dem Frauenreferat des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in
Bonn
- mit dem Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann des
Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
- mit der Arbeitsverwaltung
- mit den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen
- mit sonstigen Verbänden und anderen gesellschaftlich relevanten
Gruppen und Einrichtungen
- Öffentlichkeitsarbeit z.B. Herausgabe von Presseverlautbarungen gemeinsam mit der Pressestelle, Publikationen,
- Durchführung eigener Veranstaltungen, Aktionen, z.B. Arbeitskreise, Workshops, Seminare, Forum für Frauenfragen, Frauenstammtisch u.ä.
Kompetenzen:
Im Rahmen der der Gleichstellungsbeauftragten obliegenden Zuständigkeiten werden ihr nachstehende Befugnisse erteilt:
- Kenntnisse aller Vorlagen für den Kreistag, seine Ausschüsse und sonstige Gremien zur Prüfung unter gleichstellungsspezifischen Gesichtspunkten und ggf. zur Abgabe von Stellungnahmen.
- Sie erhält die Tagesordnung und die Protokolle der Verwaltungskonferenz zur Kenntnis, so daß sie die Möglichkeit hat, zu Themen, die Frauen betreffen, Stellung zu nehmen.
Sie kann nach Absprache mit dem Oberkreisdirektor zu solchen Themen an der Verwaltungskonferenz teilnehmen.
Recht auf
- Auskünfte von Dezernenten, Amtsleiter/innen im Rahmen der Aufgabenerfüllung,
- Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses für die Gleichstellung von Frau und Mann,
- Anwesenheit bei den Sitzungen des Kreistages, Kreisausschusses und der Fachausschüsse.
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Personalentscheidungen Recht auf
- Kenntnisnahme aller internen und externen Stellenausschreibungen vor Veröffentlichung,
- Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen,
- Teilnahme am Auswahlverfahren und den Vorstellungsgesprächen,
- Anhörung bei Umsetzungen, Beförderungen, Versagung von Fortbildungsmaßnahmen, Vergabe von Ausbildungsplätzen, Versagung von Beurlaubungen, Versagung von Teilzeitbeschäftigungen,
- Anhörung und Abgabe von Stellungnahmen unmittelbar an den Oberkreisdirektor
(Dienstanweisung für die Gleichstellungsbeauftragte bei der Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 03.07.1987)
Ziel und Wirkungsbereich:
Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten ist darauf ausgerichtet, das Verfassungsgebot der Gleichstellung von Mann und Frau zu erfüllen.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt darauf hin, Problembewußtsein zu schaffen und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Hierbei sind als Schwerpunkte anzusehen:
- Frauen als Beschäftigte der Kreisverwaltung
- Frauen in der Familie und im gesellschaftlichen Umfeld
- Mädchen in Schule, Ausbildung und Freizeit
- Frauen im Arbeitsleben
- Frau und Gesundheit
- Frauen im Alter
- Gewalt gegen Frauen
- Belange von Frauen und Müttern bei der Planung und Verbesserung des Wohnumfeldes und beim öffentlichen Nahverkehr
- Lebenssituation von ausländischen Frauen und Mädchen
- Wiedereingliederung von Frauen in das Erwerbsleben
Zuständigkeiten:
Die Zuständigkeit der Gleichstellungsbeauftragten erstreckt sich ausschließlich auf die durch die Kreisordnung vorgegebenen Aufgaben des Kreises. Insoweit fällt in die Zuständigkeit der Gleichstellungsstelle die:
- regelmäßige Unterrichtung und die fachlich/konzeptionelle Begleitung des Ausschusses
für die Gleichstellung von Frau und Mann sowie Vorlage eines Tätigkeitsberichtes alle 2 Jahre,
- Fortschreibung und Umsetzung des Frauenförderplanes,
- Begleitung von Personalangelegenheiten mit dem Ziel, daß in der Kreisverwaltung Gleichstellungsgesichtspunkte angemessen berücksichtigt werden,
- Durchsetzung geschlechtsneutraler Formulierungen und Überprüfung des Vordruckwesens und der Organisationsrichtlinien,
- Hilfestellung für ratsuchende Mitarbeiterinnen bei gleichstellungsspezifischen Problemen,
- Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden,
- Kontaktpflege und Erfahrungsaustausch
- mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen
- mit Frauenreferaten und Parteien
- mit der Pressestelle und mit dem Frauenreferat des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in
Bonn
- mit dem Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann des
Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
- mit der Arbeitsverwaltung
- mit den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen
- mit sonstigen Verbänden und anderen gesellschaftlich relevanten
Gruppen und Einrichtungen
- Öffentlichkeitsarbeit z.B. Herausgabe von Presseverlautbarungen gemeinsam mit der Pressestelle, Publikationen,
- Durchführung eigener Veranstaltungen, Aktionen, z.B. Arbeitskreise, Workshops, Seminare, Forum für Frauenfragen, Frauenstammtisch u.ä.
Kompetenzen:
Im Rahmen der der Gleichstellungsbeauftragten obliegenden Zuständigkeiten werden ihr nachstehende Befugnisse erteilt:
- Kenntnisse aller Vorlagen für den Kreistag, seine Ausschüsse und sonstige Gremien zur Prüfung unter gleichstellungsspezifischen Gesichtspunkten und ggf. zur Abgabe von Stellungnahmen.
- Sie erhält die Tagesordnung und die Protokolle der Verwaltungskonferenz zur Kenntnis, so daß sie die Möglichkeit hat, zu Themen, die Frauen betreffen, Stellung zu nehmen.
Sie kann nach Absprache mit dem Oberkreisdirektor zu solchen Themen an der Verwaltungskonferenz teilnehmen.
Recht auf
- Auskünfte von Dezernenten, Amtsleiter/innen im Rahmen der Aufgabenerfüllung,
- Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses für die Gleichstellung von Frau und Mann,
- Anwesenheit bei den Sitzungen des Kreistages, Kreisausschusses und der Fachausschüsse.
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Personalentscheidungen Recht auf
- Kenntnisnahme aller internen und externen Stellenausschreibungen vor Veröffentlichung,
- Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen,
- Teilnahme am Auswahlverfahren und den Vorstellungsgesprächen,
- Anhörung bei Umsetzungen, Beförderungen, Versagung von Fortbildungsmaßnahmen, Vergabe von Ausbildungsplätzen, Versagung von Beurlaubungen, Versagung von Teilzeitbeschäftigungen,
- Anhörung und Abgabe von Stellungnahmen unmittelbar an den Oberkreisdirektor
(Dienstanweisung für die Gleichstellungsbeauftragte bei der Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 03.07.1987)
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18.03.2020, 09:33 MEZ