11 Lüneburger Ratsmannen bekunden, dass nach Aussage des Bürgers
Cunradus Lys die Vikarie am Dreifaltigkeitsaltar zu St. Johannis in des Bürgers
Anwesen nur eine rückkäufliche Rente von 6 Mark besitzt, da von den 7 Mark
Rente, wie sie im Testament des Priesters Nicolaus de Thune erwähnt werden,
noch zu Lebzeiten des Priesters 1 Mark für 15 Mark zurückgekauft worden
war.