11 Lüneburger Ratsmannen bekunden, dass nach Aussage des Bürgers Cunradus Lys die Vikarie am Dreifaltigkeitsaltar zu St. Johannis in des Bürgers Anwesen nur eine rückkäufliche Rente von 6 Mark besitzt, da von den 7 Mark Rente, wie sie im Testament des Priesters Nicolaus de Thune erwähnt werden, noch zu Lebzeiten des Priesters 1 Mark für 15 Mark zurückgekauft worden war.

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Archiv der Hansestadt Lüneburg
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