Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Lutz Schott, Ritter, bei seiner Ernennung zum Amtmann zu Weinsberg bewilligt hatte, in den Wildbännen der Ämter Löwenstein und Möckmühl zu jagen. Nun hat er von Lutz gefordert, dass dieser von der Jagd ebenda absteht und die Wildbänne hegt. Darüber hinaus hat er darum ersucht, selbst im Wildbann zu "Weltpach", der Lutz' Eigengut ist, zu jagen, und dass dieser auf die Jagd ebenda verzichtet. Beides hat Lutz bewilligt. Dafür will der Pfalzgraf ihm jährlich zwei gute Hirsche und vier Wildschweine reichen. Lutz Schott mag dem Pfalzgrafen die Bewilligung für die Jagd in seinem Wildbann jederzeit abkündigen, wobei der Pfalzgraf ihm dann nicht mehr schuldig sein soll, die genannten Tiere zu geben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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