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Bischofsheim: Äbtissin und Konvent des Klosters St. Agnes bestätigen, daß die Verleihung ihres Hofes in Bischofsheim mit allen Zugehörungen an Foltz [von Bischofsheim], [seine Frau] Gudel und [ihren Sohn] Reinhold durch Hermann [v. Rodenberg] und Siegfried [v. 'Gentzingen'] mit ihrem Wissen und Willen geschehen ist [s. Nr. 26/11].

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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